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Unternehmensberater oder Steuerberater – wer macht was?

„Kann mir das nicht mein Steuerberater machen?“ – diese Frage hören wir oft. Die kurze Antwort: Unternehmensberater und Steuerberater haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse. Beide sind wichtig, aber für verschiedene Dinge. Hier erfahren Sie, wer was macht und wann Sie wen brauchen.

Der zentrale Unterschied auf einen Blick

Ein Steuerberater ist ein gesetzlich geschützter Beruf. Nur er darf Steuererklärungen erstellen, Jahresabschlüsse verantworten und in steuerlichen Fragen rechtlich beraten. Ein Unternehmensberater ist betriebswirtschaftlicher Sparringspartner: Er entwickelt Strategie, plant Finanzen, optimiert Prozesse und baut Steuerungsinstrumente auf.

Thema Unternehmensberater Steuerberater
Fokus Strategie, Zahlen, Prozesse, Wachstum Steuern, Jahresabschluss, Rechtssicherheit
Businessplan Erstellung & Finanzplanung Steuerliche Einordnung
Steuererklärung Nein (nicht zulässig) Ja – Kernaufgabe
Laufende Buchhaltung Ja, im Rahmen § 6 Nr. 4 StBerG Ja, inkl. Abschluss
Blickrichtung Zukunft & Steuerung Erfüllung gesetzlicher Pflichten

Wann brauchen Sie einen Unternehmensberater?

  • Sie gründen und brauchen einen bankfähigen Businessplan.
  • Sie planen eine Finanzierung und müssen Banken überzeugen.
  • Ihre Prozesse sind gewachsen und sollen effizienter werden.
  • Sie wollen Ihr Unternehmen mit den richtigen Kennzahlen steuern.

Wann brauchen Sie einen Steuerberater?

Immer dann, wenn es um Steuererklärungen, den Jahresabschluss oder steuerliche Gestaltung geht. Diese Aufgaben sind gesetzlich geschützt und gehören in die Hände eines zugelassenen Steuerberaters.

Das Beste aus beiden Welten: Ein Unternehmensberater, der eng mit Steuerberatern kooperiert, verbindet betriebswirtschaftliche Strategie mit steuerlicher Sicherheit – ohne dass Sie zwei Welten selbst koordinieren müssen.

Unser Ansatz bei MT-Consultant

MT-Consultant ist eine Unternehmensberatung und erbringt keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Für steuerliche Fragen arbeiten wir mit zugelassenen Steuerberaterkanzleien und unserem Partner ArinTax zusammen. So erhalten Sie aus einer koordinierten Hand beides: betriebswirtschaftliche Beratung und steuerliche Expertise.

FAQ

Häufige Fragen zum Unterschied

Darf ein Unternehmensberater Steuern beraten?
Nein. Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist zugelassenen Steuerberatern vorbehalten. Ein Unternehmensberater berät betriebswirtschaftlich – etwa zu Businessplan, Finanzierung und Prozessen – und zieht für steuerliche Fragen einen Steuerberater hinzu.
Brauche ich beide?
Oft ja. Der Unternehmensberater entwickelt Strategie, Zahlenwerk und Strukturen; der Steuerberater übernimmt Jahresabschluss und steuerliche Gestaltung. Im Zusammenspiel ergibt sich eine lückenlose Betreuung.
Was darf ein Unternehmensberater im Bereich Buchhaltung?
Laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung sind nach § 6 Nr. 4 StBerG auch ohne Steuerberater-Zulassung zulässig. Der Jahresabschluss und die steuerliche Beratung bleiben dem Steuerberater vorbehalten.

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